Die Zeit wird knapp – Ende März 2019 verlässt Großbritannien die Europäische Union, doch ein Austrittsvertrag lässt weiter auf sich warten. Die Brexit-Verhandlungen mit der Europäischen Union stecken in einer Sackgasse. Auch der gerade zu Ende gegangene Parteitag der Konservativen ließ wenig Anlass zu Hoffnung. Zu sehr sind die Tories mit internen Machtkämpfen beschäftigt, als dass bis zum EU-Sondergipfel der Regierungschefs im November Fortschritte in Hinblick auf den Brexit denkbar sind, Harter Brexit, weicher Brexit, neues Referendum, No Deal… alles scheint möglich.
Da ist es nur folgerichtig, dass sich London und die EU vorsorglich auch auf das Worst-Case-Szenario vorbereiten: ein mögliches Scheitern der Verhandlungen. Die britische Regierung hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, was im Falle eines No-Deal-Austritts zu erwarten ist. Auch zum Thema Gewerbliche Schutzrechte wurden Ende September die Richtlinien veröffentlicht. Die sollen Antworten geben, wie mit welchen Schutzrechten nach dem Brexit in Großbritannien verfahren werden soll und wo Handlungsbedarf besteht.
Aktiv werden müssen die Schutzrechtsinhaber wohl hauptsächlich bei Unionsmarke und eingetragenem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, während bei den europäischen Patenten und Gebrauchsmustern kein Handlungsbedarf besteht. Was jedoch mit dem geplanten Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht geschehen wird, ist nach wie vor offen. Wann und wie es an den Start gehen und ob Großbritannien teilnehmen wird, das lässt sich derzeit noch nicht sagen – und wird Teil der Verhandlungen sein.
Und es besteht noch ein weiteres Problem: Rechtsverbindlich ist der jetzt veröffentlichte Leitfaden der britischen Regierung nicht.