Stellungnahme

Stellungnahme zum Anschluss der Patentanwälte in Niedersachsen an die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Auf Anfrage des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat der Bundesverband Deutscher Patentanwälte eine Einschätzung hinsichtlich des Interesses der niedersächsischen Patentanwälte nach berufsständischer Versorgung im Allgemeinen und an der Mitgliedschaft im bayerischen Versorgungswerk im Speziellen abgegeben.

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte begrüßt und befürwortet ausdrücklich die berufsständische Versorgung für die Patentanwälte in Niedersachsen. Eine berufsständische Versorgung bietet seinen Mitgliedern eine umfassende soziale Grundabsicherung, nämlich einerseits eine Altersrente und andererseits eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Mitglieder des jeweiligen Versorgungswerks bilden eine homogene Gruppe. Somit ist es für das Versorgungswerk möglich, auf die einzelnen Bedürfnisse der Mitglieder einzugehen und somit individuelle Lösungen zu bieten. Dabei ist eine Berücksichtigung von hiervon abweichenden Bedürfnissen von Angestellten und Selbstständigen nicht erforderlich, die kein Mitglied des Versorgungswerks sein können (beispielsweise Handwerkern, Ärzten oder sonstigen Angestellten). Dies führt somit zu einer verbesserten Grundabsicherung der Mitglieder des Versorgungswerks, wobei dies keinen negativen Effekt auf die soziale Grundabsicherung von Angestellten und Selbstständigen ausübt, die kein Mitglied des Versorgungswerks sein können.

Auch wird von dem Versorgungswerk ein Paket zur Grundabsicherung bereitgestellt, bei dem die Versorgungsleistung über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht. Das Paket ist auf die möglichen eintretenden Lebensumstände der einzelnen Mitglieder angepasst. Somit ist für jedes Mitglied eine verbesserte Grundabsicherung vorhanden, wofür keine intensive Beschäftigung des einzelnen Mitglieds mit den einzelnen Aspekten der sozialen Grundsicherung oder ein Abschluss von unterschiedlichen Versicherungsverträgen erforderlich ist.
Aufgrund der Homogenität der Mitglieder ist bei dem Versorgungswerk zudem das Wissen um und das Verständnis für die Herausforderungen der jeweiligen Lebensabschnitte der Mitglieder vorhanden. Daher ist eine Bearbeitung der individuellen Anliegen der Mitglieder verbessert.

Ferner begrüßt und befürwortet der Bundesverband Deutscher Patentanwälte ausdrücklich die Pflichtmitgliedschaft der Patentanwälte in Niedersachsen in dem Versorgungswerk der Bayerischen Rechtsanwälte und Steuerberater (BRAStV). Die mögliche Neuregelung betrifft ca. 90 Patentanwälte in Niedersachsen. Damit die oben ausgeführten Vorteile auch tatsächlich zum Tragen kommen, ist es erforderlich, dass das die Patentanwälte in Niedersachsen aufnehmende Versorgungswerk ausreichend Wissen über die spezielle berufliche Ausbildung der Patentanwälte, die sich grundlegend von der von Rechtsanwälten oder sonstigen Berufsgruppen unterscheidet, und deren Bedürfnisse aufweist. Das Versorgungswerk der Bayerischen Rechtsanwälte und Steuerberater betreut schon seit 2006 die bayrischen Patentanwälte, weswegen dieses Wissen dort bereits vorhanden ist.

Auch ist die Satzung dieses Versorgungswerks bereits auf die Bedürfnisse der Patentanwälte eingestellt. Hier sind auch schon die Mitsprache der Patentanwälte sowie die Aufsicht geregelt.

In Übereinstimmung mit der Auffassung der Patentanwaltskammer sehen wir auch lediglich bei diesem Versorgungswerk die Qualität, Aufsicht sowie Mitsprache mit vertretbarem Aufwand als gesichert an.