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Wie steht es um die DSGVO?

Knapp zwei Jahre nach ihrem Start ist es ruhig geworden um die Europäische Datenschutzgrundverordnung. Bestimmte das Thema anfangs die Schlagzeilen, hat es mittlerweile an medialer Aufmerksamkeit verloren. Auch die befürchtete Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben. War alles nur Hysterie?
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben nach Einführung der DSGVO regelmäßig den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, von Verbänden und den Aufsichtsbehörden gesucht, um sich über deren Erfahrungen im Umgang mit dem neuen EU- Datenschutzrecht auszutauschen. Nun ist für Mai die erste Evaluierung geplant.

Probleme bei der Anwendung der DSGVO

Die Kritik an einer weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung der DSGVO lässt trotz der bisher ausbleibenden Abmahnwelle nicht nach. Die unterschiedliche Auslegung durch die Aufsichtsbehörden der Bundesländer wird genauso bemängelt wie die europaweit nicht einheitliche Anwendung der Gesetze. Eine Harmonisierung innerhalb der EU sei dringend notwendig, ist von vielen Seiten zu hören.
Abgesehen davon wird die Einführung der DSGVO überwiegend als Erfolg für den Datenschutz gesehen. Auch wenn die Bürokratie, vor allem bei den Dokumentations- und Informationspflichten, noch etwas zurückgefahren werden könnte. Hier sieht der Bundesverband Deutscher Patentanwälte Handlungsbedarf. Der Aufwand gerade für kleinere Unternehmen, zu denen auch die meisten Patentanwaltskanzleien zählen, die Anforderungen der DSGVO umzusetzen, ist relativ groß. In diesem Zusammenhang sieht BDPA-Präsident Hans-Martin Helwig auch die mit Datenschutz befassten Behörden in der Pflicht:

„Die für die DSGVO zuständigen Stellen sollten ihre Bemühungen, den Unternehmen praxisgerechte Hilfen bei der Umsetzung der DSGVO an die Hand zu geben, weiter intensivieren.“

Die strengen Vorgaben zum Schutz von Daten und zur IT-Sicherheit überfordern viele kleinere Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist das Ende November 2019 in Kraft getretene Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeiter

Mussten Kanzleien, Unternehmen und Organisationen bisher ab zehn Mitarbeitern, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt waren, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen, ist dies nun erst ab 20 Beschäftigten der Fall.

Das Thema DSGVO besitzt zwar nicht mehr die gleiche Brisanz wie beim Inkrafttreten, dennoch bedeutet das nicht unbedingt Entwarnung. Jede Patentanwaltskanzlei verarbeitet systematisch personenbezogene Daten und sollte daher dabei die Rechtslage im Auge behalten – auch wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.