Nachricht

Gesetz zum EPG-Abkommen für nichtig erklärt – BMJV hält weiter an europäischer Patentreform fest

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute erklärt, dass es auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2020 die europäische Patentreform fortsetzen will. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht für nichtig erklärt, da es nicht verfassungsgemäß sei. Es hätte eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erfordert, um das Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschließen zu können, so urteilte das Bundesverfassungsgericht in seiner am Freitag vergangener Woche veröffentlichen Entscheidung zu einer 2017 angestrengten Verfassungsbeschwerde.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Berlin, Copyright: BMJV/Thomas Koehler/ photothek

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärte dazu:

„Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass wir der europäischen innovativen Industrie ein einheitliches europäisches Patent mit einem europäischen Patentgericht zur Verfügung stellen können. Die Bundesregierung wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig auswerten und Möglichkeiten prüfen, um den festgestellten Formmangel noch in dieser Legislaturperiode zu beheben.“

Zum Hintergrund des bemängelten Formfehlers: Das Gesetz hätte nach Ansicht des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden müssen, da es sich bei der Übertragung von Hoheitsrechten, nämlich in diesem Fall die Übertragung von Rechtssprechungsaufgaben auf ein supranationales Gericht, um eine Verfassungsänderung handelt. Zwar wurde der Gesetzentwurf vom Bundestag in dritter Lesung einstimmig angenommen, aber es waren damals nur etwa 35 Abgeordnete anwesend. Damit stimmte nicht die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages für das Gesetz. Auch erfolgten weder eine Feststellung der Beschlussfähigkeit noch stellte der Bundestagspräsident fest, dass das Zustimmungsgesetz mit qualifizierter Mehrheit, also Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden sei.

Die Entscheidung des Zweiten Senats erging mit fünf zu drei Stimmen relativ knapp, bei einem Gleichstand wäre die Verfassungsbeschwerde erfolglos gewesen. Inhaltliche Verstöße gegen das Grundgesetz, die die Verfassungsbeschwerde auch thematisierte, kamen im Gegensatz zu den formellen bei dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Tragen.

Das Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht schafft die Voraussetzung dafür, dass das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht vom 19. Februar 2013 ratifiziert werden kann. Durch die Entscheidung des Bundeverfassungsgerichts wird sich der Ratifizierungsprozess nun weiter verzögern. Mit der heutigen Ankündigung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sind Spekulationen vom Scheitern der europäischen Patentreform jedoch erst einmal vom Tisch.