Und wieder warten alle auf das Bundesverfassungsgericht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat vergangene Woche angekündigt, auf dessen Bitte mit der Unterzeichnung des Abkommens über ein Einheitliches Patentgericht zu warten, bis Karlsruhe in der Sache über sein weiteres Vorgehen entschieden hat. Denn nachdem auch der Bundesrat am 18. Dezember 2020 dem Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht zugestimmt hatte, gingen noch vor Jahresende erneut zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein, wobei eine von demselben Beschwerdeführer stammt wie die 2017 erhobene Verfassungsbeschwerde. Wer hinter der zweiten steht, ist nicht bekannt.
Wann mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist, ist derzeit nicht absehbar.