Dr. Bérénice Thom ist zur neuen Vorsitzenden der 4a. Patentkammer des Landgerichts Düsseldorf ernannt worden. Die ausgewiesene Patentrechtsexpertin folgt damit auf Dr. Tim Crummenerl, der im April dieses Jahres als Richter zum Patentsenat am Bundesgerichtshof berufen wurde.
Bevor Dr. Bérénice Thom 2011 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen wechselte, arbeitete die 41jährige Juristin in einer auf Patentrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Seit 2013 ist sie in den Patentstreitkammern des Landgerichts Düsseldorf tätig, 2020 folgte dann die Abordnung an einen Patentsenat im Oberlandesgericht. Bereits seit Frühjahr 2021 leitet Dr. Bérénice Thom die 4a. Patentkammer des Landgerichts Düsseldorf, zunächst kommissarisch, nun als Vorsitzende Richterin.
Das Landgericht Düsseldorf verfügt über drei auf Patentstreitigkeiten spezialisierte Zivilkammern, 4a, 4b und 4c und liegt bei Patentprozessen zahlenmäßig vor den beiden anderen großen Gerichten für Patentstreitigkeiten München und Mannheim.
Mit der Ernennung von Dr. Bérénice Thom kündigte das Landgericht Düsseldorf ebenfalls an, zukünftig die Verfahrensordnung der drei Patentkammern zu vereinheitlichen. Nach Eingang einer Klage soll das schriftliche Vorverfahren angeordnet werden. Einen frühen ersten Termin wird es nicht mehr geben. Bereits bei der Vorlage der Verteidigungsbereitschaft soll künftig ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt und die Fristen für Klageerwiderung, Replik und Duplik festgesetzt werden. Nur in Ausnahmefällen soll vor der Terminierung die Klageerwiderung abgewartet werden.
Erklärtes Ziel sind beschleunigte und konzentrierte Verfahren. Jedoch verzichtet das Landgericht Düsseldorf auf die Nennung konkreter Fristen.