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Europa im Aufbruch – die Harmonisierung des Patentrechts

BDPA-Präsident Detlef von Ahsen, Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann

Nicht nur die Arbeitsaufnahme des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) als erstes europäisches Zivilgericht und als Teil des neuen europäischen Patentsystems, auch das sogenannte „Patent-Paket“ der EU-Kommission zu Standardessenziellen Patenten (SEPs), Ergänzenden Schutzzertifikaten und Zwangslizenzen beschäftigt derzeit die europäische IP-Landschaft. Das spiegelte sich auch in den Gesprächen beim diesjährigen Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte (BDPA) wider, der ganz im Zeichen Europas stand. Vertreter aus Politik, Patentanwaltschaft, von Behörden und Gerichten diskutierten die Entwicklungen hin zu einem einheitlichen europäischen Patentstandort.

„Das ist ein großer Tag für das innovative Europa“, brachte es Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann auf den Punkt. “Über die vergangenen Monate haben alle Beteiligten intensiv zusammengearbeitet, um die Arbeitsfähigkeit des Gerichts zum 1. Juni sicherzustellen. […] Das Einheitliche Patentgericht ist also nicht nur ein Meilenstein für den europäischen Innovationsschutz. Es ist auch ein hervorragendes Beispiel für eine immer tiefere europäische Integration.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann

Den Schutz von Ideen und Erfindungen sehe er längst nicht mehr als nur nationale Aufgabe und verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Rechtsstaat gut daran tue, das individuelle Recht am geistigen Eigentum zu bewahren:
„Denn nur mit neuen Ideen, nur mit Zukunftstechnologien werden wir ja Herausforderungen wie den Klimawandel, Hunger und Krankheiten überwinden.“

Auch BDPA-Präsident Detlef von Ahsen betonte die Relevanz des Schutzes von Innovationen – ebenso auf nationaler Ebene:

BDPA-Präsident Detlef von Ahsen

„Starke gewerbliche Schutzrechte, also Patent, Gebrauchsmuster, Marken und Designs sind ein wesentlicher Motor für Forschung und Innovation.
Die Stärkung des Patentstandorts Deutschland und der nationalen Patentgerichtsbarkeit liegt daher in unser aller Interesse. Gewerbliche Schutzrechte sind kein Selbstzweck – sie dienen Forschung und Innovation und damit dem Gemeinwohl genauso wie der deutschen Wirtschaft.“

Das einheitliche Patentsystem wird nicht nur Europa, sondern auch den Patentstandort Deutschland in vielfältiger Weise verändern. Jetzt gilt es, die internationale Akzeptanz und den Erfolg des Patentstandorts Deutschland in eine neue Ära zu führen. Neben den neuen europäischen Möglichkeiten müsse auch das nationale Patentwesen mit Deutschem Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht und den Patentstreitkammern an ausgewählten Landgerichten als alternatives Angebot auf qualitativ hohem Niveau erhalten bleiben.

Ein Beispiel: Um Deutschland in Europa und der Welt konkurrenzfähig zu halten, hält der Bundesverband Deutscher Patentanwälte die Einrichtung von IP-Courts für Patent-, Marken- und Design-Streitigkeiten nach dem Vorbild der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Commercial Chambers und Courts für sinnvoll, vor denen auch in englischer Sprache verhandelt werden kann.

Dr. Christof Keussen, PAK-Präsident, BDPA-Präsident Detlef von Ahsen, Parl. Staatssekretär Benjamin Strasser

Die aktuellen Entwicklungen in der IP-Landschaft bedeuten auch Veränderungen für die deutsche Patentanwaltschaft. Neue Chancen tun sich auf – aber auch neue Herausforderungen.

Vor dem Einheitlichen Patentgericht haben deutsche Patentanwältinnen und Patentanwälte die volle Vertretungsbefugnis. Beim eingangs angerissenen Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel sollen Patentanwältinnen und Patentanwälte nach dem aktuellen Verordnungsentwurf das volle Vertretungsrecht vor dem EUIPO erhalten. Bei Klagen gegen Entscheidungen der Beschwerdekammer des EUIPO sind sie nach jetzigem Stand jedoch vor dem Gericht der Union (EuG) nicht mehr allein vertretungsberechtigt.
Detlef von Ahsen verwies in dem Zusammenhang darauf, dass auch hier technische und juristische Expertise gefragt sei. Denn qualitativ hochwertige gerichtliche Entscheidungen gehen Hand in Hand mit einem guten und kompetenten Vortrag der Parteien. Der BDPA setzt sich daher für die volle Vertretungsbefugnis von Patentanwältinnen und Patentanwälten aus den Mitgliedsstaaten vor dem EuG ein.

Detlef von Ahsen möchte aber noch einen Schritt weitergehen:
„Als logische Konsequenz sollte das volle Vertretungsrecht von Patentanwältinnen und Patentanwälten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vor den deutschen Land- und Oberlandesgerichten folgen.“