Ein eher weniger beachtetes gewerbliches Schutzrecht ist der Sortenschutz, der Züchtungen aller Pflanzenarten absichert. Hinterlegt werden die gezüchteten Pflanzensorten beim Bundessortenamt (BSA), das seinen Hauptsitz in Hannover hat. Patentanwältinnen und Patentanwälte sind auf dem Gebiet des Sortenschutzes beratungs- und vertretungsbefugt. Zum Tragen kommt das jedoch hauptsächlich bei Widersprüchen und der Verteidigung des Schutzrechts, denn eine neu gezüchtete Sorte kann vom Züchter relativ einfach selbst angemeldet werden.
Das Züchterprivileg
Anders als Biopatente ist der Sortenschutz kein Ausschließlichkeitsrecht, d.h. die geschützte Sorte kann von Mitbewerbern auch ohne Einverständnis des Sortenschutzinhabers zur Züchtung neuer Sorten genutzt werden.
BSA-Präsident Elmar Pfülb sieht in diesem Züchterprivileg den großen Vorteil:
„Das ist eigentlich ein Open-Source-System, was dem Züchter die Möglichkeit gibt, damit zusätzlich Geld zu verdienen, wenn die Sorte wirklich gut ist und wenn man Leute findet, die sie anbauen und vermehren wollen. Und auf der anderen Seite kann sie eben für die weitere Entwicklung ohne Einschränkungen und ohne Lizenzgebühr weiterverwendet werden. Das Züchterprivileg, dass der Züchter mit einer ganz neu geschützten Sorte weiterzüchten darf, ist ein riesiger Antriebsmotor für Innovationen in der Pflanzenzüchtung.“
Allerdings kennt auch das Patentrecht ein Züchterprivileg für nach dem Patentgesetz geschützte Pflanzen.
Der Sortenschutz sichert dem Züchter das Recht an seiner Sorte und regelt den Schutzumfang. Bei gewerblicher Nutzung einer Sorte wird die Zustimmung des Schutzinhabers benötigt und dafür eine Lizenzgebühr erhoben.
Das Blütenmeer des Bundessortenamt
Um das Bundessortenamt stärker in den Fokus zu rücken, hatte BDPA-Präsident Detlev von Ahsen für die Mitglieder sowie den Sortensenat des Bundespatentgerichts und BPatG-Präsidentin Dr. Regina Hock einen Besuch organisiert – genau zur richtigen Jahreszeit, um die am Standort Hannover geprüften Ziergehölze und Zierpflanzen wie Rosen oder Petunien in voller Blüte zu erleben. Für Obstsorten hätte man übrigens ins sächsische Wurzen reisen müssen, Getreide, Öl-, Eiweiß- und Faserpflanzen sowie Futterpflanzen, Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln, Gemüse und Reben werden an den weiteren fünf Standorten geprüft.
Detlef von Ahsen zeigte sich hocherfreut angesichts der zahlreich angereisten BDPA-Mitglieder:
„Dieser Besuch gibt uns die seltene Möglichkeit, einmal hinter die Kulissen des BSA zu schauen. Der Sortenschutz ist zwar Gegenstand der Ausbildung, doch anders als unsere Stationen beim Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht nicht Bestandteil der praktischen Ausbildung.“
Das Bundessortenamt ist neben dem Sortenschutz auch für die Sortenzulassung zuständig, die sich mit der „Inverkehrbringung von Vermehrungsmaterial bei landwirtschaftlichen Arten, Gemüse und Obst“ den Verbraucherschutz im Fokus hat und der Zulassung von Arznei- oder Pflanzenschutzmitteln ähnlich ist.
BSA-Präsident Elmar Pfülb und Dr. Beate Rücker, Abteilungsleiterin Sortenzulassung, Sortenschutz, Genetische Ressourcen, stellten den anwesenden Patentanwältinnen und Patentanwälten Struktur und Aufgaben des Bundessortenamtes vor und deren Verfahren zur Erteilung von Sortenschutz und Sortenzulassung.
Nach dem Antrag auf Schutz einer neuen Sorte prüft das BSA diese auf Unterscheidbarkeit anhand von morphologischen und phänologischen Merkmalen auf Homogenität, Beständigkeit und Neuheit. Auch muss die Sorte durch eine eintragbare Sortenbezeichnung gekennzeichnet sein. Wird der Sortenschutz erteilt, wird die neue Sorte registriert. Insgesamt neun Prüfabteilungen gibt es am Bundessortenamt sowie einen Widerspruchsausschuss. Nächste Instanz wäre dann das Bundespatentgericht.
Prüferinnen des Bundessortenamtes erläuterten den Besucherinnen und Besuchern von BDPA und BPAtG die Details der Registerprüfung von der ein- bis zweijährigen Anbauphase über die BSA-Richtlinien bis hin zu Prüfungsbericht und Sortenbeschreibung.
Das Bundessortenamt im europäischen Kontext
Seit Gründung des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (CPVO) in Angers vor über 25 Jahren hat nur noch der europaweit gültige gemeinschaftliche Sortenschutz eine große Bedeutung. Für die Prüfungsdurchführung beauftragt das CPVO die nationalen Prüfämter der EU-Mitgliedsstaaten, die sich für die verschiedenen Pflanzenarten akkreditieren lassen müssen. Das Bundessortenamt ist jährlich mit über 900 Prüfungsaufträgen nach den Niederlanden und Frankreich das drittgrößte Prüfamt des CPVO.
Über die Erteilung von Sortenschutz und Sortenzulassung hinaus ist das Bundessortenamt, das in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft fällt, auch in nationale und internationale politische Gestaltungsfragen sowie die nationale und europäische Gesetzgebung eingebunden.
Zudem führt das Bundessortenamt zusammen mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) seit 2012 alle zwei Jahre im Auftrag des Deutschen Bundestages ein Biopatent-Monitoring durch. Hier werden Patente in den Bereichen Nutzpflanzen und Nutztiere, die für die Landwirtschaft und den Gartenbau relevant sind, erfasst und analysiert und dann an das Ministerium gemeldet.
Den Sortenschutz in seiner praktischen Anwendung kennenzulernen, machte den Patentanwältinnen und Patentanwälten angesichts der Blütenpracht im Bundessortenamt sichtlich Spaß.