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Patent-Highway auch in Österreich

Patentanmelder können ab dem 1.Juni 2014 nun auch beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) ein beschleunigtes Verfahren beantragen. Möglich macht das der Patent Prosecution Highway (PPH), den das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit seinem österreichischen Kooperationspartner vereinbart hat. Eine beschleunigte Prüfung des Verfahrens setzt voraus, dass eine korrespondierende Patentanmeldung beim jeweils anderen Amt bereits erfolgt ist und dort zumindest ein Patentanspruch für patentfähig befunden wurde.

Nach dem britischen und finnischen Patentamt ist das österreichische nun schon der dritte Partner des DPMA in Europa.

Weitere Informationen finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.