Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zieht Bilanz: 2014 wurden insgesamt 65.958 Erfindungen zum Patent angemeldet – 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Anträge aus dem Ausland verzeichneten sogar ein Plus von 11,3 Prozent, wovon die meisten aus den USA und Japan stammen. Anmeldungen aus Japan stiegen sogar um 20,2 Prozent.
Der Patentschutz in Deutschland ist weiterhin stark gefragt. Auch ein Blick auf die Branchen beweist Kontinuität: Der Fahrzeug- und Maschinenbau zeigt sich wie in den Vorjahren am innovationsstärksten. Und beim Ranking der Bundesländer liegt Bayern wieder vor Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Dass gerade ausländische Firmen auf den deutschen Patentschutz setzen, spricht für den Wirtschaftsstandort Deutschland – und für das deutsche Patentsystem. Darauf verweist BDPA-Präsident Martin Tongbhoyai:
„Gerade die hohe Anmeldeaktivität in Deutschland zeigt deutlich, dass die Inhaber von Schutzrechten bei der Durchsetzung auf das deutsche System und die deutsche Rechtsprechung vertrauen.“
Trotz oder gerade wegen des großen Erfolgs deutscher Patente gilt es, vor dem Hintergrund der patentrechtlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene, über Neuerungen im deutschen Patent- und Gebrauchsmusterschutz nachzudenken. Martin Tongbhoyai ist davon überzeugt, dass „man den Inhabern grundsätzlich die freie Wahlmöglichkeit geben sollte, ob diese ihr Recht auf nationaler Ebene oder auf EU-Ebene durchsetzen wollen“.
Bisher verbietet die nationale Gesetzgebung eine Doppelpatentierung, d.h. ein nationales und europäisches Patent mit gleichem Schutzumfang können nicht parallel bestehen.