Bei zwölf weiteren Patentämtern kann seit heute die beschleunigte Bearbeitung von Patentanmeldungen beantragt werden. Das ermöglicht der Beitritt des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zum Globalen Patent Prosecution Highway (PPH). Das bisherige PPH-Netzwerk wird so um die Kooperation mit den Partnerämtern der folgenden Länder erweitert: Australien, Dänemark, Russland, Ungarn, Spanien, Schweden, Portugal, Estland, Israel, Norwegen und Island, sowie dem Nordischen Patentinstitut, einem Zusammenschluss des dänischen, norwegischen und isländischen Patentamtes.
Ziel des Patent Prosecution Highway ist eine beschleunigte Bearbeitung von Patentanmeldungen durch den Austausch und die gegenseitige Nutzung von Arbeitsergebnissen. Dabei gelten bei allen teilnehmenden Patentbehörden dieselben Antragsvoraussetzungen.
Bisher hat das DPMA schon PPH Pilotprojekte mit den Patentämtern dieser Länder laufen: China, Finnland, Großbritannien, Japan, Kanada, Österreich, Südkorea und den USA. Diese bilateralen PPH-Vereinbarungen werden nun durch das Globale PPH-Pilotprojekt ersetzt. Lediglich die Kooperation mit dem Amt für geistiges Eigentum der Volksrepublik China bleibt unverändert bestehen, da das SIPO nicht am Globalen PPH teilnimmt.