Die am neuen Patentsystem beteiligten EU-Mitgliedsstaaten haben in dieser Woche das Regelwerk für das Einheitspatent im engeren Ausschuss des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation verabschiedet und damit die Vorbereitungen für dessen Einführung abgeschlossen.
Bestandteil der Vereinbarungen ist neben den Ausführungsvorschriften, der Haushalts- und Finanzordnung sowie der Höhe der Jahresgebühren auch die Aufteilung der Jahresgebühren. Erst im November hatte man sich darauf geeinigt, dass 50% der Gebühren an das Europäische Patentamt (EPA) gehen, die andere Hälfte unter den teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten aufgeteilt werden soll.
EPA-Präsident Benoît Battistelli begrüßt die Annahme der Regeln als wegweisende Entscheidung: „ In rechtlicher, technischer und operativer Hinsicht wären wir nun in der Lage, das Einheitspatent zu gewähren. Der einzige noch verbleibende Schritt ist nun die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts durch den Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren.“
Diese letzte Hürde ist eine notwendige Voraussetzung für das Inkrafttreten des neuen Patentsystems. Denn das einheitliche Patentgericht ist für die rechtliche Überprüfung und Durchsetzung der Einheitspatente zuständig. 13 Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien, müssen das Abkommen über das neue Patentgericht ratifiziert haben, ehe es an den Start gehen kann. Die formelle Ratifizierung haben bisher acht Staaten vorgenommen, darunter Frankreich.