Um das europäische Markensystem zu modernisieren und harmonisieren, ist ein ganzes Markenreformpaket vorgesehen. Die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Teil dieses Paketes ist und die bisherige Gemeinschaftsmarkenverordnung ersetzt, tritt am 23. März 2016 in Kraft. Mit der Änderung wird nicht nur das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in „Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum“(EUIPO) umbenannt, auch die Gemeinschaftsmarke wird zur „Unionsmarke“. Deren Anmeldung erfolgt dann nur noch über das EUIPO.
Mit der „Unionsgewährleistungsmarke“ wird es auch eine neue Markenart geben, die Merkmale wie Material oder Qualität der Waren und Dienstleistungen mit einschließt.
Die Unionsmarkenverordnung beinhaltet zudem eine neue Gebührenordnung und geänderte Verfahrensvorschriften. Insgesamt sollen die Eintragungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
Den Änderungen im europäischen Markenrecht trägt auch der Bundesverband Deutscher Patentanwälte Rechnung und widmet sein diesjähriges Herbstseminar dem Thema „Markenrecht“. Neben der Markenrechtsreform wird es dabei auch um die aktuelle Rechtsprechung und strategische Fragen gehen.