Mit dem Deutschen Zukunftspreis zeichnet der Bundespräsident alljährlich Einzelpersonen oder Forscher- und Entwicklungsteams für eine hervorragende technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche Innovation aus. Neben der wissenschaftlich-technologischen Komponente kommen dabei auch wirtschaftliche Aspekte zum Tragen. So müssen die nominierten Projekte über wirtschaftliches Potential verfügen. Die Innovationen sollten marktfähig sein, Arbeitsplätze schaffen und darüber hinaus Wachstumspotential aufweisen können. Die technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche Leistung sollte patentfähig sein und möglichst nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Zudem muss deren Anwendungsmöglichkeit gesichert sein.
Der mit 250.000 Euro dotierte Deutsche Zukunftspreis, einer der renommiertesten akademischen Auszeichnungen in Deutschland, wird 2017 zum 21. Mal verliehen und ist kein Bewerberpreis. Nominierungsberechtigt sind verschiedene Institutionen, darunter das Deutsche Patent- und Markenamt. Nun wird nach potentiellen Preisträgern gesucht, Wie die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte innovative Projekte zur Nominierung vorschlagen können, erfahren sie im Mitgliederbereich.