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Ausschreibung Deutscher Zukunftspreis 2018

Zum 22. Mal wird im kommenden Jahr der Deutsche Zukunftspreis verliehen. Der Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation ist eine der renommiertesten akademischen Auszeichnungen in Deutschland und ehrt Einzelpersonen oder Forscher- und Entwicklungsteams für eine hervorragende technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche Innovation. Erstmals werden 2018 auch Software- und Algorithmen-basierte Vorschläge aus dem IT-Bereich berücksichtigt, um so den Veränderungen in der Arbeitswelt durch die Digitalisierung Rechnung zu tragen. Ausgezeichnet werden Projekte, die nicht nur innovativ, sondern auch marktfähig sind und eine Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft haben. Die technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche Leistung sollte patentfähig sein und möglichst nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Der mit 250.000€ dotierte Deutsche Zukunftspreis ist kein Bewerberpreis. Vorschlagberechtigt sind verschiedene Institutionen wie beispielsweise das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Max-Planck-Gesellschaft und das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Ausschreibungsrunde für den Deutschen Zukunftspreis 2018 hat jetzt begonnen.

Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte haben auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, innovative Projekte zum Deutschen Zukunftspreis vorzuschlagen.
Näheres dazu finden Sie im Mitgliederbereich!