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Besserer Schutz für „Meissner Porzellan“ und „Kölnisch Wasser“

Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit der Ausweitung des Schutzes von geografischen Herkunftsangaben für nichtlandwirtschaftliche Produkte zugestimmt. Damit sollen künftig regionaltypische Erzeugnisse des traditionellen Handwerks besser abgesichert werden. Bislang traf dies nur auf landwirtschaftliche Spezialitäten wie „Schwarzwälder Schinken“ zu. Die EU-Kommission muss nun einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten.

Bisher sind geografische Angaben nichtlandwirtschaftlicher Produkte nicht über eine einheitliche EU-Gesetzgebung geschützt sondern über nationale und bilaterale Abkommen sowie internationale Konventionen.

BDPA-Präsident Martin Tongbhoyai begrüßt die geplante Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben, denn er diene sowohl den Unternehmen, die oftmals kleinere Handwerksbetriebe seien, wie auch in besonderem Maße den Interessen der Verbraucher, deren Wertvorstellungen von bestimmten traditionellen Produkten und Herstellungsprozessen. Das allein reiche aber noch nicht: „Neben den rein geografischen Angaben müssen aber auch wertbestimmende Qualitätsstandards definiert werden. Das schützt die Verbraucher und gibt den Herstellern Rechtssicherheit.“

Für die Produzenten sei dann klar ersichtlich, unter welchen Bedingungen eine bestimmte geografische Angabe benutzt werden darf.

Der Schutz von geografischen Herkunftsangaben für nichtlandwirtschaftliche Produkte könnte nach Ansicht des Europäischen Parlaments dann auch bei internationalen Handelsabkommen mit Ländern außerhalb der EU zum Tragen kommen. Die EU-Kommission hatte bereits zugesichert, dass bei den TTIP-Verhandlungen die regionalen Herkunftsangaben landwirtschaftlicher Erzeugnisse geschützt werden sollten.