Der nächste Schritt Richtung Start des Einheitlichen Patentgerichts ist getan. Wie der EPG-Verwaltungsausschuss nach seiner zweiten Sitzung am 8. Juli 2022 in Luxemburg nun bekannt gab, wurde die Einrichtung der Lokal- und Regionalkammern des Gerichts erster Instanz bestätigt. Deutschland wird über vier Lokalkammern verfügen, nämlich in Düsseldorf, Hamburg Mannheim und München. Weitere Lokalkammern werden unter anderem in Österreich (Wien), Frankreich (Paris), Belgien (Brüssel), Italien (Mailand) und in den Niederlanden (Den Haag) eingerichtet. In München ist zudem eine Außenstelle der Zentralkammer ansässig. Eine Schieds- und Schlichtungsstelle wird in Ljubljana und Lissabon eingerichtet.
Auch in Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Gerichts konnte der Verwaltungsausschuss Fortschritte vermelden. Sowohl die Verfahrensordnung wie auch die Gebührentabelle wurden von den Vertragsmitgliedsstaaten angenommen und treten damit am 01. September 2022 in Kraft. Zudem hat der Verwaltungsausschuss das Sozial- und Versorgungssystem des Einheitlichen Patentgerichts verabschiedet, womit der Weg für die Einstellung von Personal frei ist.
In Bezug auf die Auswahl und Ernennung der Richterinnen und Richter ist man auch einen Schritt weiter: Der Beratende Ausschuss hat dem Verwaltungsausschuss gemäß Artikel 14 des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht eine Liste mit den aus seiner Sicht am besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten vorgelegt. Der Verwaltungsausschuss will diesbezüglich noch vor der Sommerpause entscheiden.
Mit den Ergebnissen der 2. Sitzung des Verwaltungsausschusses wird nun davon ausgegangen, dass das Einheitliche Patentgericht Anfang 2023 seine Tätigkeit aufnehmen kann.