Nicht nur die Arbeitsaufnahme des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) als erstes europäisches Zivilgericht und als Teil des neuen europäischen Patentsystems, auch das sogenannte „Patent-Paket“ der EU-Kommission zu Standardessenziellen Patenten (SEPs), Ergänzenden Schutzzertifikaten und Zwangslizenzen beschäftigt derzeit die europäische IP-Landschaft. Das spiegelte sich auch in den Gesprächen beim diesjährigen Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte (BDPA) wider, der ganz im Zeichen Europas stand.
Einheitliches Patentgericht nimmt offiziell seine Arbeit auf
Heute startet es nun das neue europäische Gericht – und mit ihm das einheitliche europäische Patentsystem. Jahrzehnte des Ringens unter den verschiedenen europäischen Akteuren sind damit vorbei. Streitigkeiten mit Bezug auf das das neue EU-Einheitspatent werden zukünftig vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) ausgetragen. 17 Mitgliedsstaaten sind zum jetzigen Zeitpunkt dabei, weitere haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet.
UPC geht am 01. Juni 2023 an den Start
Deutschland hat heute das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert. Damit wird das UPC (Unified Patent Court) im Juni dieses Jahres definitiv seine Arbeit aufnehmen. Erstmals werden deutsche Patentanwältinnen und Patentanwälte vor dem neuen Gericht das alleinige Vertretungsrecht auch bei Patentverletzungsverfahren innehaben. BDPA-Präsident Detlef von Ahsen freut sich auf die neuen Herausforderungen.
Starttermin des UPC um zwei Monate verschoben
Es liegt an der Authentifizierung für das Case Management System (CMS) und den Signaturen, dass die ursprünglich ab Januar geplante sogenannte Sunrise Period erst am 01. März 2023 starten kann. Das hat das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court UPC) gestern mitgeteilt. Entsprechend wird das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) erst am 01. Juni 2023 in Kraft treten können.
Das Präsidium und die Richter am UPC stehen fest
Wie erwartet wird Klaus Grabinski der erste Präsident des Berufungsgerichts des Einheitlichen Patentgerichts. Als Präsidentin des Gerichts der ersten Instanz ist die Französin Florence Butin ernannt worden. Gestern wurde die Liste der insgesamt 85 ernannten Richterinnen und Richter am UPC veröffentlicht, darunter 34 rechtlich und 51 technisch qualifizierte Richter.
Viele erfahrene auf Patentrecht spezialisierte deutsche Richterinnen und Richter finden sich unter den Namen, wie Ulrike Voß, Bérénice Thom, Matthias Zigann, Tobias Pichlmaier, Holger Kircher and Peter Tochtermann.
Einheitliches Patentgericht: Der Countdown läuft.
Nachdem Österreich gestern als 13. Mitgliedsstaat die Ratifikationsurkunde zum Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) hinterlegt hat, trat das Protokoll heute in Kraft. Nun startet sie also, die finale Vorbereitungsphase für das Einheitliche Patentgericht – und zwar zunächst mit den konstituierenden Sitzungen der Leitungsgremien, also dem Verwaltungsausschuss, Beratenden Ausschuss und Haushaltsausschuss.
Im Fokus steht danach die Ernennung der Richter. Nach den beiden Bewerbungsrunden in den Jahren 2016 und 2019 können nun endlich auch die Interviews stattfinden.
Deutschland ratifiziert EPG-Protokoll
Nach dem Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) hat Deutschland nun auch das Protokoll über die vorläufige Anwendung des EPG-Übereinkommens ratifiziert. Das Protokoll bildet die Grundlage, um organisatorisch die Arbeitsfähigkeit des Einheitlichen Patentgerichts herzustellen. Mit dem Start des Einheitlichen Patentgerichts wird ab Mitte bis Ende nächsten Jahres gerechnet.
Kann das Einheitliche Patentgericht Mitte nächsten Jahres starten?
Nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) unterzeichnet hat und das Gesetz am 12. August 2021 veröffentlicht wurde, rechnet das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts damit, dass das Gericht Mitte nächsten Jahres seinen Betrieb aufnehmen kann. Jetzt fehle nur noch die vollständige Ratifizierung des Protokolls zur vorläufigen Anwendung des EPG-Übereinkommens, um die Vorbereitungen abzuschließen, ließ das Komitee am Mittwoch verlauten.
Karlsruhe macht den Weg frei für EPG
Das jahrelange Tauziehen um die deutsche Ratifizierung des Abkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) ist beendet. Wie das Bundesverfassungsgericht heute mitteilte, hat der zuständige Zweite Senat die beiden Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das im November und Dezember 2020 von Bundestag bzw. Bundesrat verabschiedete Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht abgelehnt. Als Begründung gab das Gericht an, dass die Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache unzulässig seien, weil die Beschwerdeführer die Verletzung ihrer Grundrechte „nicht hinreichend substantiiert“ dargelegt hätten.
Einheitliches Patentgericht: Ratifikation erneut gestoppt
Und wieder warten alle auf das Bundesverfassungsgericht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat vergangene Woche angekündigt, auf dessen Bitte mit der Unterzeichnung des Abkommens über ein Einheitliches Patentgericht zu warten, bis Karlsruhe in der Sache über sein weiteres Vorgehen entschieden hat. Denn nachdem auch der Bundesrat am 18. Dezember 2020 dem Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht zugestimmt hatte, gingen noch vor Jahresende erneut zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein.
Das Europäische Patentgericht auf der Zielgeraden
Mit 570 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen wurde gestern im zweiten Anlauf das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht im Deutschen Bundestag mit klarer Mehrheit verabschiedet. Damit steht nach jahrelangem Warten endlich die Ratifikation des Gesetzes vor dem Abschluss. Das Übereinkommen bildet den Schlusspunkt der Reform des europäischen Patentsystems.
Gesetz zum EPG-Abkommen für nichtig erklärt – BMJV hält weiter an europäischer Patentreform fest
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute erklärt, dass es auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2020 die europäische Patentreform fortsetzen will. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht für nichtig erklärt, da es nicht verfassungsgemäß sei. Es hätte eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erfordert, um das Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschließen zu können, so urteilte das Bundesverfassungsgericht in seiner am Freitag vergangener Woche veröffentlichen Entscheidung zu einer 2017 angestrengten Verfassungsbeschwerde.
Die Zukunft des deutschen und europäischen Patentrechts
Zwei Themen dominierten den diesjährigen Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte: die aktuell anstehende Modernisierung des deutschen Patentrechts und die Frage, wie es mit dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) nach dem Brexit weitergehen wird, nachdem die britische Regierung Ende Februar angekündigt hatte, wohl nicht mehr am Europäischen Patentgericht teilnehmen zu wollen, da dieses in letzter Instanz dem Europäischen Gerichtshof untersteht.
Neuer Präsident für den Bundesverband Deutscher Patentanwälte
Patentanwalt Dr. Hans-Martin Helwig ist der neue Präsident des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte (BDPA) und löst damit turnusmäßig den bisherigen Präsidenten Dr. Martin Tongbhoyai ab. Das ist das Ergebnis der im Oktober in Dresden abgehaltenen Vorstandswahl. Zum neuen Schriftführer wurde Dr. Guido Flohr gewählt.
Hans-Martin Helwig sieht den Schwerpunkt seiner zweijährigen Amtszeit zunächst bei dem im kommenden Jahr anstehenden Patentrechtsmodernisierungsgesetz sowie der Umsetzung des europäischen Patentrechtsübereinkommens und der Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts.
Neues Bewerberverfahren am EPG für zukünftige Richter
Am Europäischen Patentgericht bewegt sich etwas: Anfang Juni hat das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts angekündigt, das Auswahlverfahren für Bewerber*innen für ein Richteramt am EPG wieder aufzunehmen. Bis zum 29. Juli 2019 können sich Interessenten bewerben – sowohl für juristische wie auch technische Richterstellen.
Brexit – und kein Ende in Sicht
Der Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Patentwesen war eines der Hauptthemen des diesjährigen Parlamentarischen Abends des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte. Das schrieben wir vor genau einem Jahr anlässlich der damaligen Veranstaltung. Das Thema bestimmte auch den diesjährigen Parlamentarischen Abend, zumal zeitgleich im britischen Unterhaus die zweite Abstimmung über Theresa Mays Brexit-Deal stattfand. Die Premierministerin scheiterte und an den Ungewissheiten hat sich bis heute nichts geändert.
Großbritannien ratifiziert EPG-Vertrag
Trotz wiederholter Ankündigung war nichts geschehen – doch nun hat die britische Regierung den EPG-Vertrag doch noch ratifiziert. Mit der Hinterlegung der unterzeichneten Ratifizierungsurkunde am 26. April 2018 beim Europäischen Rat in Brüssel hat sich Großbritannien trotz Brexit für die Teilnahme am Einheitlichen Patentgericht (EPG) ausgesprochen.
EPG-Gesetzgebungsverfahren wegen Verfassungsbeschwerde ausgesetzt
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Bundespräsidialamt bereits Anfang April wegen einer Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht die Ausfertigungsprüfung des Zustimmungsgesetzes zum einheitlichen Patentgericht ausgesetzt: „Der Bundespräsident hat auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2017 die Ausfertigungsprüfung des Zustimmungsgesetzes …
Europäisch und national – Patentsysteme nur gemeinsam zielführend
Das europäische Einheitspatent kann nur zusammen mit dem deutschen Patent ein Erfolgsmodell werden, da waren sich die Anwesenden des diesjährigen Parlamentarischen Abends des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte in Berlin einig. Über einhundert Gäste aus Politik, Patentanwaltschaft und von den entsprechenden Behörden diskutierten vor dem Hintergrund der laufenden Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und Großbritannien die Zukunft des gewerblichen Rechtsschutzes in Europa. Denn trotz Brexit steht das neue europäische Patentsystem wohl vor der Implementierung.
Aktualisierter Zeitplan für EPG veröffentlicht
Das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts hat jetzt angekündigt, die im Oktober 2016 ausgesetzte nächste Phase des Einstellungsverfahrens für die zukünftigen Richterinnen und Richter am EPG fortzusetzen. Diese vorläufige Bewerbungsphase soll voraussichtlich im Mai unter anderem mit den Vorstellungsgesprächen starten.
Das Vorbereitungskomitee geht derzeit davon aus, dass das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht im Dezember 2017 in Kraft treten kann…
Trotz Brexit: Großbritannien gibt grünes Licht für EPG
Überraschende Entwicklung in Sachen Einheitliches Patentgericht: Auf der gestrigen Sitzung des EU-Wettbewerbsrates kündigte die für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige britische Wirtschaftsstaatssekretärin Lucy Jeanne Neville-Rolfe an, trotz des geplanten EU-Austritts das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht ratifizieren zu wollen. Nach dem Brexit-Votum galt dies bisher als politisch eher unwahrscheinlich.
EPG stoppt nächste Phase des Bewerbungsverfahrens für Richterinnen und Richter
Das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts zieht erste Konsequenzen aus dem für März 2017 angekündigten formalen EU-Austrittsverfahren Großbritanniens: Wie jetzt angekündigt wird zwar die Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen für die zu besetzenden Richter-Stellen am Einheitlichen Patentgericht (EPG) fortgeführt, die für Anfang 2017 geplante nächste Phase des Einstellungsverfahrens mit den Kandidatengesprächen jedoch ausgesetzt, bis das Protokoll zur vorläufigen Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht in Kraft tritt.
„Brexit heißt Brexit“ heißt „Great Repeal Act“
Spätestens seit Theresa May auf dem Parteitag der konservativen Tories ihre Vorstellungen vom Ablauf des EU-Austritts Großbritannien vorgestellt hat, scheint klar, dass die britische Premierministerin zu einem harten Brexit steht. Der Zeitplan sieht vor, dass spätestens im März 2017 das formale Austrittsverfahren nach Artikel 50 des EU-Vertrages eingeleitet werden soll. Was bedeutet das für das Einheitliche Patentgericht?
Das europäische Patentsystem nach dem Brexit
Welche Auswirkungen hat der EU-Austritt Großbritanniens auf das europäische Patentsystem? Was geschieht mit den europäischen Patenten, Marken und Designs?
Briten stimmen für Brexit – und nun?
Jetzt ist eingetreten, was viele befürchtet, aber die meisten letztlich doch nicht als realistisch angesehen hatten: Im gestrigen EU-Referendum haben sich 51,9% der Briten für einen EU-Austritt ausgesprochen. Die erste Reaktion: Premier David Cameron hat seinen Rücktritt angekündigt. Welche politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen das Referendum haben wird, ist derzeit nicht absehbar. Auch die Auswirkungen auf das europäische Patentsystem müssen jetzt geklärt werden. Wie sieht seine Zukunft aus?
Bundesregierung gibt Weg frei für neues europäisches Patentsystem
Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwürfe zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht sowie zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit hat das Kabinett aus deutscher Sicht die notwenigen Voraussetzungen geschaffen, dass das Einheitliche Patentgericht zügig seine Arbeit aufnehmen kann.
Voraussetzungen der Vertretungsbefugnis von europäischen Patentanwälten vor dem Einheitlichen Patentgericht verabschiedet
Das EPG-Vorbereitungskomitee hat auf seiner 11. Sitzung Anfang September seinen Vorschlag für die Voraussetzungen der Vertretungsbefugnis von europäischen Patentanwälten vor dem Einheitlichen Patentgericht final beschlossen. Der vorbereitende Ausschuss der 25 Mitgliedsstaaten einigte sich zudem auf einen gut halbjährigen Probelauf für das neue Gerichtssystem.