Nach dem Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) hat Deutschland nun auch das Protokoll über die vorläufige Anwendung des EPG-Übereinkommens ratifiziert. Jetzt fehlt nur noch die förmliche Zustimmung zum Protokoll von einem weiteren Staat, was in den nächsten Wochen erwartet wird, dann kann die finale Phase der Inbetriebnahme des ersten grenzüberschreitend zuständigen Zivilgerichts in Europa beginnen.
Das Protokoll über die vorläufige Anwendung des EPG-Übereinkommens bildet die Grundlage, um organisatorisch die Arbeitsfähigkeit des Einheitlichen Patentgerichts herzustellen. In dieser letzten Phase müssen unter anderem sekundäre Rechtsvorschriften, insbesondere die Verfahrensordnung, beschlossen werden. Auch die Richterinnen und Richter werden dann ausgewählt und ernannt. Und nicht zuletzt muss das IT-System auf seine Funktionalität getestet werden.
Sobald absehbar ist, dass das Einheitliche Patentgericht voll arbeitsfähig ist, will dann auch Deutschland das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht offiziell ratifizieren. Bislang haben 15 Unterzeichnerstaaten das Übereinkommen selbst ratifiziert: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Malta, Portugal, Schweden, Finnland, Bulgarien, Estland, Italien, Lettland, Litauen und die Niederlande. Deutschland ist der letzte Mitgliedsstaat, der verbindlich ratifizieren muss, damit das Einheitliche Patentgericht Realität werden kann.
Nach Hinterlegung der Urkunde tritt das Abkommen am ersten Tag des vierten Monats in Kraft – und erst dann geht die gerichtliche Zuständigkeit auf die neue Instanz über. Derzeit wird mit dem Start des Einheitlichen Patentgerichts frühestens Mitte bis Ende nächsten Jahres gerechnet.