Das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts zieht erste Konsequenzen aus dem für März 2017 angekündigten formalen EU-Austrittsverfahren Großbritanniens: Wie jetzt angekündigt wird zwar die Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen für die zu besetzenden Richter-Stellen am Einheitlichen Patentgericht (EPG) fortgeführt, die für Anfang 2017 geplante nächste Phase des Einstellungsverfahrens mit den Kandidatengesprächen jedoch ausgesetzt, bis das Protokoll zur vorläufigen Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht in Kraft tritt. Ein weitergehender aktualisierter Zeitplan wurde bisher nicht veröffentlicht.
Das EPG stand Anfang der Woche auch auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages, wo nach den erwarteten Auswirkungen auf den Ratifizierungsprozess des Übereinkommens für ein Einheitliches Patentgericht gefragt wurde. Die Bundesregierung verwies darauf, dass die Auswirkungen des Referendums im Vereinigten Königreich auf den Prozess der Ratifizierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret absehbar seien. Solange der Austritt Großbritanniens aus der EU nicht formal wirksam geworden sei, bestehe jedoch nach wie vor die Möglichkeit zu ratifizieren. „Sofern dies zeitnah erfolgen sollte, könnte der Vertrag nach einer Ratifizierung durch Deutschland im kommenden Jahr mit nur geringfügiger Verzögerung implementiert werden“, so die Bundesregierung weiter. Nach einer zeitnahen Ratifizierung durch Deutschland hört sich das nicht unbedingt an, und in Großbritannien ist diese derzeit wohl politisch nicht durchsetzbar.
Unterdessen befasst sich der High Court in London mit der Frage, inwieweit der von Premierministerin Theresa May eingeschlagene Weg, ohne Abstimmung im Parlament Artikel 50 des EU-Vertrages aktivieren zu wollen, überhaupt rechtens ist oder ob ein Parlamentsbeschluss notwendig wird. Offene Fragen, wohin man schaut. Einzig die Ungewissheit scheint derzeit in der Umsetzung des Brexit-Votums gewiss zu sein.