Am Europäischen Patentgericht bewegt sich etwas: Anfang Juni hat das Vorbereitende Komitee zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts angekündigt, das Auswahlverfahren für Bewerber*innen für ein Richteramt am EPG wieder aufzunehmen. Bis zum 29. Juli 2019 können sich Interessenten bewerben – sowohl für juristische wie auch technische Richterstellen. Vor drei Jahren war die Hauptrunde der Bewerbungen gelaufen, doch durch Brexit und die vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde musste der Start des EPG immer weiter verschoben werden. Nun sagten sich die Verantwortlichen offensichtlich, dass es Zeit für eine Art Nachbewerberverfahren sei, um die Datenlage aktuell zu halten.
Oder steckt mehr dahinter? Könnte es vielleicht bedeuten, dass in absehbarer Zeit mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist?
Von Seiten des Gerichts gibt es nichts Neues zu berichten. Auch der Vorsitzende des Vorbereitenden Komitees Alexander Ramsay dementiert. Dem Beschluss, das Bewerberverfahren wieder aufzunehmen, lägen keine internen Informationen seitens des Bundesverfassungsgerichts zugrunde.
Unabhängig davon wird die neue Bewerbungsrunde nach Aussage des Vorbereitenden Komitees sowieso sechs bis acht Monate dauern, bis das Verfahren beendet ist und das EPG an den Start gehen könnte – und dann wird nach derzeitigem Stand der Dinge Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union sein. Das aktuelle Austrittsdatum ist der 31. Oktober 2019.
Dennoch scheinen die jüngsten Entwicklungen die Branche zumindest aus einer Art Schockstarre zu reißen und die Diskussionen um einen möglichen Start des EPG neu zu entfachen. Hinzu kommt, dass Mitte Maidie französische Regierung den Pariser Standort des Einheitlichen Patentgerichts am Quai de la Mégisserie vorgestellt hat.
Doch ob das wirklich Anzeichen für ein Ende der Hängepartie sind, ist fraglich. Denn auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurückweisen würde, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Großbritannien die Zukunft des Einheitlichen Patentgerichts noch längst nicht sicher.Denn offen ist nach wie vor, wie es nach einem Brexit ausgeformt sein und welche Rolle Großbritannien dabei spielen wird.