Die Verlängerungsgebühren für das EU-Einheitspatent werden sich an der sogenannten „True Top 4“-Lösung orientieren. Das hat der engere Ausschuss des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation (EPO) jetzt mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen. An der Sitzung nahmen das Europäische Patentamt und die am einheitlichen Patent teilnehmenden 25 EU-Mitgliedsstaaten teil.
Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande sind die vier anmeldestärksten EU-Mitgliedsstaaten. Die zukünftigen Verlängerungsgebühren für das Einheitspatent entsprechen damit den für diese Länder erhobenen Gebühren zur Aufrechterhaltung eines europäischen Bündelpatents über die maximal mögliche Laufzeit von 20 Jahren. Gültigkeit hat das einheitliche Patent dann für 25 EU-Mitgliedsstaaten, außer Italien und Spanien. Die Jahresgebühr ist ab dem zweiten Jahr zu zahlen, vorab entstehen noch Kosten für die eigentliche Anmeldung und die Erteilung des Patents. Deutlich geringer werden im Normalfall die Übersetzungskosten im Vergleich zum bisherigen europäischen Patentsystem ausfallen. Validierungsgebühren sind derzeit keine geplant.
Die Höhe der Jahresgebühren gilt als wesentlich für den Erfolg des geplanten EU-Einheitspatents in Konkurrenz zum europäischen Bündelpatent.
Bis Herbst muss nun noch die Verteilung der Gebühren für das Einheitspatent unter den Mitgliedsstaaten festgelegt werden, bis dann das Gesamtpaket beschossen werden kann.