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IP in der Übergangsphase des Brexit

© Europäische Kommission, Fotograf Dati Bendo

Großbritannien ist seit dem 01. Februar 2020 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Bis Ende des Jahres gilt nun eine Übergangsphase, während der das Vereinigte Königreich im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion verbleibt und die EU-Regeln anerkennt. So sieht es das Austrittsabkommen vor, das Großbritannien und die Europäische Union Ende Januar ratifiziert haben.

Was bedeutet die elfmonatige Übergangsphase für  Patente, Marken und Designs?

Das britische Amt für geistiges Eigentum (UK-IPO) betont in einer Erklärung, dass es bis zum Ende der Übergangsphase keine Veränderungen in den IPO-Dienstleistungen und dem britischen IP-System geben werde. Die im Austrittsabkommen festgelegten Vereinbarungen werden dann am Ende der Übergangsphase in Kraft treten.

Die zuständigen Behörden und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben zum Thema die folgenden aktuellen Richtlinien veröffentlicht:

Intellectual Property Office UK

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 

EUIPO – Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum