Wer kennt sie nicht, die orangeroten Schwimmflügel aus der Kindheit. Die Erfindung von Bernhard Markwitz rettet bis heute kleine Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer vor dem Ertrinken. Der „aufblasbare Oberarm-Schwimmring“, der „unverrückbar fest am Arm sitzt und dennoch die Blutzirkulation im Arm in keiner Weise behindert“ wurde am 24. Oktober 1964 beim Deutschen Patentamt zum Patent angemeldet. Das Erteilungsverfahren erhielt das Aktenzeichen M 62878 / XI 65b und führte drei Jahre später zu dem Patent 1245788.
Der 1967 patentierte aufblasbare Oberarm-Schwimmring hat eine sehr persönliche Vorgeschichte. 1957 fällt die dreijährige Annette, die Tochter von Markwitz, in den Goldfischteich im Garten des elterlichen Hauses in Hamburg. Nur durch Zufall wird sie entdeckt und gerettet. Das nimmt Markwitz, der seit 1949 für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Hamburg arbeitet, zum Anlass, sich des Themas Schwimmhilfen anzunehmen. Die sind zu der Zeit aus Kork, werden um den Bauch gebunden und haben somit einen zu geringen Auftrieb. Stets besteht die Gefahr, dass der Oberkörper nach vorne kippt. Markwitz sucht nach einer Lösung, bei der Kopf und Oberkörper der Kinder über Wasser gehalten werden und findet sie in Schwimmhilfen an den Armen.
Der 1920 in Königsberg geborene Bernhard Markwitz experimentiert mit dem passenden Material, versucht es zunächst mit Reifenschläuchen von Kinderrollern. Doch die scheuern, schneiden in die Haut ein und laufen Gefahr, Luft zu verlieren. Ein neuer Kunststoff bringt schließlich die Lösung: PVC. Bis die Schwimmflügel ihre heutige Triangelform mit ergonomisch geformtem Steg zwischen den aufblasbaren Kammern erhalten, dauert es aber noch bis 1964. Zunächst haben die Schwimmhilfen nur eine Luftkammer und keine Rückschlagklappen in den Ventilen, erst später zwei unabhängige Luftkammern und eine flache Unterseite, die die notwendige Bewegungsfreiheit geben. Die beim Kunststoffschweißen entstehenden Kanten und Ecken sind abgerundet und erhöhen so den Tragekomfort.
Zum Patent anmelden kann der Erfinder seine Schwimmflügel erstmal nicht, denn ihm fehlt das Geld. Doch dann kommt tatsächlich ein Lottogewinn in Höhe von 253.000 DM zu Hilfe. Markwitz investiert in die Entwicklung der Schwimmhilfen und gründet die Firma BEMA®, benannt nach ihm selbst: BErnhard MArkwitz.
Am 13. Juni 1964 werden seine orangefarbenen BEMA-Schwimmflügel mit blauen Ventilen im Hamburger Schwimmbad Ohlsdorf erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt, kurz darauf beginnt der Verkauf. Doch die Hamburger reagieren zunächst verhalten, in manchen Schwimmbädern sind die Schwimmhilfen sogar verboten, und auch kein Sportartikelhersteller zeigt Interesse. Also übernimmt Markwitz den Vertrieb der BEMA® Schwimmflügel selbst. Die Sicherheits-Schwimmflügel werden für 7,85 D-Mark angeboten – und haben trotz aller anfänglichen Widrigkeiten Erfolg – weltweit. Allein bis Mitte der 1990er Jahre werden unter dem Markennamen „BEMA®-Schwimmflügel“ über 150 Millionen Stück verkauft. Heute gibt es die Schwimmhilfen für die unterschiedlichsten Gewichtsklassen, vom Baby bis zum Jugendlichen.
Der mittlerweile so selbstverständlich gebrauchte Begriff „Schwimmflügel“ stammt übrigens auch von Bernhard Markwitz: Als seine kleine Tochter mit den orangefarbenen Schwimmhilfen vor ihm steht, soll ihn das an kleine Flügel erinnert haben.