Stellungnahme

Stellungnahme zu weiteren geplanten Änderungen des Designgesetzes

Neben Anpassungen an das europäische Recht soll ein jetzt vorliegender Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in erster Linie die Prozesse im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vereinfachen.

Die Anpassungen des deutschen Rechts an die EU-Verordnungen beziehen sich zum einen auf die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden, aber auch auf die Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

In Bezug auf das Deutsche Patent- und Markenamt sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen vor.

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte begrüßt in einer Stellungnahme den Referentenentwurf und die vorgenommenen redaktionellen Änderungen und Anpassungen des geplanten neuen Designgesetzes. Insbesondere die Neufassung von § 28 Abs. 4 und der damit einhergehenden Klarstellung, dass das technische Mitglied nicht nur beratend dem zuständigen Senat des Bundespatentgerichts hinzugestellt wird, sondern über die Beschwerde mit entscheidet, wird positiv hervorgehoben. Aus Sicht von BDPA-Präsident Martin Tongbhoyai ist es wünschenswert, dass der Beschwerdesenat grundsätzlich dann um ein technisches Mitglied erweitert wird, wenn zuvor schon die Designabteilung gemäß § 23 Abs. 2 DesignG ein technisches Mitglied hinzugezogen hat.